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   BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64   

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https://dejure.org/1966,2548
BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64 (https://dejure.org/1966,2548)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1966 - II ZR 71/64 (https://dejure.org/1966,2548)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1966 - II ZR 71/64 (https://dejure.org/1966,2548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunftserteilung - Umwandlung einer Aktiengesellschaft - Auskunftsanspruch ausscheidender Aktionäre bei einer verschmelzenden Umwandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 45
  • MDR 1967, 29
  • DB 1966, 1763
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.04.1933 - V 5/33

    1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des

    Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
    Aber es ist feststehende Rechtsprechung, daß diese Vorschrift nicht unter allen Umständen eine ziffernmäßige Angabe des geforderten Geldbetrages verlangt (RGZ 140, 211, 213).

    Unbezifferte Anträge sind in den Fällen zugelassen worden, in denen das Gericht nach § 287 ZPO schätzen darf (RGZ 140, 211, 213; 141, 304, 305; 165, 289, 298).

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
    Daher beurteilt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Umwandlungsgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1962, 1667) für die unmittelbar auf die angemessene Abfindung gerichtete Klage nicht anders als für eine Klage mit beziffertem Antrag, von der wohl das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist.
  • RG, 15.11.1940 - III 19/40

    1. Kann ein Bergbauunternehmen, das wegen Entziehung des Grundwassers nach

    Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
    Unbezifferte Anträge sind in den Fällen zugelassen worden, in denen das Gericht nach § 287 ZPO schätzen darf (RGZ 140, 211, 213; 141, 304, 305; 165, 289, 298).
  • RG, 10.01.1933 - II 187/32

    1. Findet bei Gewinnansprüchen § 287 Abs. 2 ZPO. auch Anwendung auf die Frage, ob

    Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
    So liegt es auch bei dem Anspruch auf angemessene Abfindung nach § 12 UmwG, denn dieser Anspruch steht dem Grunde nach fest, es wird nur über seine Höhe gestritten, und unter diesen Voraussetzungen greift § 287 ZPO nach seinem zweiten Absatz auch bei anderen vermögensrechtlichen Ansprüchen als Schadensersatzansprüchen ein (RGZ 139, 172, 174; Wieczorek, ZPO § 287 B II).
  • RG, 03.07.1933 - VIII 100/33

    Ist dem Erfordernis, daß der Klagantrag bestimmt sein muß, auch genügt, wenn sich

    Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
    Unbezifferte Anträge sind in den Fällen zugelassen worden, in denen das Gericht nach § 287 ZPO schätzen darf (RGZ 140, 211, 213; 141, 304, 305; 165, 289, 298).
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